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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Radio Hitwelle Programmanbieter GmbH & Co.KG (Stand 01.12.2006)


1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Sendeaufträge im Bereich der Rundfunkwerbung, die Radio Hitwelle Programmanbieter GmbH & Co. KG erteilt werden und die auf den jeweils aktuellen, einheitlichen Grundsätzen zur Gestaltung und Ausführung von Rundfunkwerbeaufträgen basieren. Ein Sendeauftrag wird grundsätzlich zwischen dem Werbekunden und dem lizenzierten Programmanbieter, der Firma Radio Hitwelle Programmanbieter GmbH & Co. KG, Amtsgericht München HRA 888 33, mit Sitz in 85435 Erding, Komplementärin: Radio Erding Freising VerwaltungsGmbH abgeschlossen, welcher nachfolgend als Radio Hitwelle bezeichnet ist. Sendeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots eines Werbetreibenden.


2. Abweichende AGBen

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen von Radio Hitwelle nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


3. Annahme des Sendeauftrags

Jede Sendung eines Werbespots setzt eine schriftliche Auftragserteilung voraus. Aufträge für Radio Hitwelle werden erst nach deren schriftlicher Bestätigung durch Radio Hitwelle verbindlich. Aufträge des Werbetreibenden haben Angaben über den Auftraggeber, den Spotinhalt, die Spotlängen und gewünschte Sendetermine zu enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften erforderlichen Angaben mitzuteilen. Radio Hitwelle behält sich vor, Sendeaufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar oder eine Sendung für Radio Hitwelle unzumutbar sind. Die Ablehnung eines Sendeauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Werbespots die von Radio Hitwelle für den Kunden beauftragt wurden, können aus lizenztechnischen Gründen auch nur bei Hitwelle ausgestrahlt werden und dürfen nicht bei anderen Stationen zum Einsatz kommen.


4. Außerordentliche Kündigung durch Radio Hitwelle

Sofern erst nach Annahme des Sendeauftrags offenkundig wird, daß der Inhalt des Sendeauftrags gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist, steht Radio Hitwelle ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Im Falle einer solchen Kündigung hat Radio Hitwelle Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung; Radio Hitwelle muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Radio Hitwelle infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Leistungen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Geltendmachung von diesbezüglichen Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Die Kündigung von Radio Hitwelle wird unwirksam, sofern der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung den Kündigungsgrund beseitigt; etwaige zur Vertragserfüllung gesetzte Fristen verlängern sich um diesen Zeitraum, sofern nicht aufgrund der schwebenden Unwirksamkeit des Sendeauftrags ein späterer Erfüllungszeitpunkt angemessen ist (z.B. Umdispositionen von Radio Hitwelle).


5. Leistungsbedingungen

Die Werbesendung wird unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das übrige Programm. In diesem Rahmen gewährleistet Radio Hitwelle die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages. Sämtliche Werbespots werden als solche gekennzeichnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Sendung des Werbespots zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge, es sei denn, dies ist schriftlich ver-einbart worden.


6. Laufzeit ordentliche Kündigung

Ein Werbevertrag mit einer Laufzeit bis zu einem Monat kann mit einer Frist von einer Woche, mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Werbevertrag jeweils um eine weitere Laufzeit. Ein Werbevertrag auf unbestimmte Zeit kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.


7. Vergütung, Fälligkeit

Die Vergütung des Sendeauftrages erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste (zzgl. der jeweils geltenden USt.) von Radio Hitwelle. Die bestellten Sendeaufträge werden jeweils am Monatsanfang vor Ausstrahlung in Rechnung gestellt. Soweit Radio Hitwelle für den Auftraggeber die Produktion von Werbespots erbringt, ist die für die Spotproduktion vereinbarte Vergütung nach Fertigstellung zur Zahlung fällig; Radio Hitwelle kann jedoch vor Fertigstellung angemessene Abschlagszahlungen verlangen.


8. Tarifänderungen, außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers

Änderungen der Preisliste werden mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe des neuen Tarifs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste außerordentlich kündigen.


9. Urheberrechte, Freistellung bei Rechtsverletzung

Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion durch Radio Hitwelle entstehen, werden dem Auftraggeber nur soweit zur Nutzung übertragen, als er diese im Rahmen des Auftrages zur Nutzung des Werbespots im Programm der Radio Hitwelle benötigt. Soweit bei der auftragsgemäßen Herstellung und Nutzung des Werbespots mögliche Rechte Dritter berührt werden, übernimmt Radio Hitwelle keine Haftung. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und stellt Radio Hitwelle von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber garantiert mit der Auftragserteilung, daß er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf den von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, erworben hat.


10. Gewährleistung

Fällt eine Werbesendung aus programmlichen (z.B. Unterbrechung des Sendeablaufs durch wichtige Nachrichten) oder technischen Gründen bzw. aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung.


11. Haftung Radio Hitwelle

Zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Radio Hitwelle unter Ausnahme der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verpflichtet, es sei denn, durch Radio Hitwelle ist eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben. Schadensersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des Dreifachen des Auftragswertes; diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


12. Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für Radio Hitwelle nach der Überspielung. Tonträger werden nach der Überspielung dem Auftraggeber zugesandt. Manuskripte oder Tonträger, die nicht Eigentum von Radio Hitwelle sind, werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr und Kosten an den Auftraggeber gesandt. Verlangt der Auftraggeber nicht innerhalb sechs Wochen nach Ablauf des Werbevertrags die Rücksendung, darf Radio Hitwelle Manuskripte, Tonträger und sonstige Unterlagen vernichten.


13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erding.


14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt diejenige, die die Parteien vereinbart hätten, um den wesentlich gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.


Laden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Dokument herunter 

 

 

studio@hitwelle.de
Hitwelle Hörer-Hotline:
Erding: 08122/999999
Freising: 08161/4000
Ebersberg: 08092/23000
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